Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Catering
Es sind stets Personen männlichen, weiblichen sowie diversen Geschlechts gleichermaßen gemeint; aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird im Folgenden nur die männliche Form verwendet.
Preise/Auftragsannahme
Die angegebenen Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei einer Überschreitung des Zeitraums von 120 Tagen zwischen Auftragsannahme und Veranstaltungsbeginn, behält sich die Stürzer Catering GmbH das Recht vor, eine Preisänderung vorzunehmen.Bei ausschließlicher Bestellung von Nebenleistungen – ohne weitere zusätzliche, dem Mengenverhältnis entsprechenden Leistungen wie z. B. Speisen und Getränke – erhebt die Stürzer Catering GmbH einen Netto-Aufschlag von 30 % auf die Leihpreise. Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. Für Messeservice gelten besondere Vertragsbedingungen.
Artikelwahl
Die Stürzer Catering GmbH ist bemüht, alle Artikel wie angeboten bzw. aufgelistet zur Verfügung zu stellen, behält sich jedoch Änderungen vor. Die Übernahme jeglichen Beschaffungsrisikos oder irgendwie gearteter Garantien ist nicht möglich. Abweichungen berechtigen den Auftraggeber nicht zu Preiskürzungen.
Umfang/Teilnehmerzahl
Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Stürzer Catering GmbH die genaue Anzahl der Teilnehmer und die definitive Speisen- und Getränkeauswahl bis spätestens 7 Werktage vor der Veranstaltung verbindlich mitzuteilen. Diese Angaben gelten als garantierter Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt.
Mängel/Umtausch
Offensichtliche Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn die Beanstandung unverzüglich nach Erhalt der Ware erfolgt. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden. Der Umtausch falsch bestellter Ware ist nur bedingt bzw. bei Lebens- und Genussmitteln nicht möglich. Verdeckte Mängel an gelieferten Waren müssen der Stürzer Catering GmbH unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung, mitgeteilt werden. Für unsachgemäße Lagerung durch den Kunden übernimmt die Stürzer Catering GmbH keine Haftung.
Rückgabe von verunreinigtem Geschirr
Leihgeschirr ist aus Hygienegründen von Speiseresten, Servietten usw. zu befreien. Bei Nichtbeachtung wird ein Aufpreis von 30 % auf den Leihpreis erhoben.
Anlieferung/Abholung von Leergut
Sollte aufgrund von Betriebsstörungen in Betrieb oder Lager der Stürzer Catering GmbH oder deren Rohstofflieferanten durch Streik, Krieg, Wasser, Maschinenbruch, Energiemangel, Aussperrung oder andere unvorhergesehene Ereignisse oder durch Behinderung des Verkehrs, widrige Witterungsverhältnisse oder im Falle von die Lieferung behindernden behördlichen Maßnahmen, Verfügungen von hoher Hand oder sonstiger höherer Gewalt keine oder eine verspätete Lieferung erfolgen, bedeutet dies nicht automatisch eine Vertragsaufhebung. Keinesfalls ist der Auftraggeber berechtigt, Kürzungen des vereinbarten Kaufpreises vorzunehmen bzw. die Zahlung zu verweigern. Die Stürzer Catering GmbH wird von der Lieferverpflichtung frei, wenn sie an der Erfüllung ihrer Verpflichtung durch den Eintritt von vorgenannten unvorhersehbaren Umständen gehindert wird. Eine Anlieferung erfolgt ab einem Nettowert von € 2.000,00 bis 40 Kilometer einfache Entfernung frei Haus ab/bis Hauseingang (EG). Weitergehende Leistungen werden nach Anfall in Rechnung gestellt. Die Rückführung des Leergutes erfolgt nach Absprache.
Für weitere Lieferungen und Aufträge unter einem Nettowert von € 2.000,00 berechnen wir für die Lieferung / Abholung des Leergutes bis / ab Hauseingang (EG) eine Pauschale pro Fahrt:
- bis 10 km einfache Entfernung € 22,00
- bis 20 km einfache Entfernung € 29,00
- bis 30 km einfache Entfernung € 36,00
- bis 40 km einfache Entfernung € 42,00
- ab 41 km einfache Fahrt auf Anfrage
Verlust oder Beschädigung von (Miet-)Gegenständen
Für angemietete bzw. zur Verfügung gestellte Gegenstände obliegt dem Mieter von der Übernahme bis zur Rückgabe die Sorgfaltspflicht. Bei Beschädigung oder Verlust durch Eigenverschulden des Mieters oder ihm zurechenbares Verschulden, insbesondere seiner Angestellten oder Gäste, werden die Kosten der Wiederbeschaffung bzw. der Reparatur dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Mieter ist verpflichtet, die Leihgegenstände auf eigene Kosten gegen Feuer- und Diebstahlgefahr ausreichend zu versichern. Künftige Rechte aus dem Versicherungsvertrag sowie etwaige Ersatzansprüche stehen der Stürzer Catering GmbH zu. Zur Sicherheit tritt der Mieter diese an die Stürzer Catering GmbH ab.
Stornierung
Erfolgt ein Vertragsrücktritt von Seiten des Veranstalters nach Auftragserteilung, berechnen wir für Personalleistungen eine Stornierungsgebühr von 100 %. Bei Stornierung von Speisen- und Getränkeleistungen, sowie Mietgegenständen ab 12 Werktage vor Veranstaltungsbeginn, wird die volle Auftragssumme fällig. Zusätzlich behalten wir uns vor, bei einer früheren Stornierung die bis dahin entstandenen Kosten in voller Höhe in Rechnung zu stellen. Dem Veranstalter bleibt es vorbehalten, der Stürzer GmbH einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Im Falle einer Stornierung nach erfolgter Auftragserteilung - unabhängig von der Zeitspanne bis zur Veranstaltung - aufgrund von die Lieferung behindernden behördlichen Maßnahmen, Verfügungen von hoher Hand, sonstiger höherer Gewalt, Epidemien oder Pandemien berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 % der Auftragssumme, für beauftragte Personalleistungen 100 %.
Zahlungsmodalitäten
Die Rechnungslegung erfolgt nach der Veranstaltung. Die korrekte Rechnungsanschrift sowie alle für die Rechnungslegung relevanten Daten sind der Stürzer Catering GmbH verbindlich bei Auftragserteilung schriftlich mitzuteilen. Für jegliche Korrekturen der Rechnung, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 30,00 netto erhoben. Der Rechnungsbetrag wird zehn Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist die Stürzer Catering GmbH berechtigt, von da an Zinsen laut Gesetz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt. Ist die Rechnungsadresse außerhalb Deutschlands, wird eine Vorauszahlung in Höhe von 100 % des geschätzten Umsatzvolumens fällig. Der Anzahlungsbetrag muss spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn auf dem Konto der Stürzer Catering GmbH eingehen. Für Zahlungen aus dem Nicht-EU Ausland erheben wir eine Gebühr in Höhe von 1,5 % der Rechnungssumme, mindestens jedoch € 35,00 netto. Bei allen Aufträgen behält sich die Stürzer Catering GmbH das Eigentumsrecht an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
Schriftform
Änderungen oder Ergänzungen sowie die Aufhebung auch nur einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Schriftform. Dasselbe gilt im Hinblick auf dieses Schriftformerfordernis.
Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Gerichtsstand und Erfüllungsort
Für das Vertragsverhältnis gilt das deutsche Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, wenn der Vertragspartner Vollkaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, für beide Teile München. Mit Auftragserteilung werden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil anerkannt.
Stand: Juni 2021 - Die bisherigen AGB sind ungültig! (Änderungen, Irrtümer, Satz- und Druckfehler vorbehalten)
Allgemeine Geschäftsbedingungen Messecatering
Es sind stets Personen männlichen, weiblichen sowie diversen Geschlechts gleichermaßen gemeint; aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird im Folgenden nur die männliche Form verwendet.
Preise/Auftragsannahme
Die angegebenen Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei einer Überschreitung des Zeitraums von 120 Tagen zwischen Auftragsannahme und Veranstaltungsbeginn, behält sich die Stürzer Catering GmbH das Recht vor, eine Preisänderung vorzunehmen. Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend.
Artikelwahl
Die Stürzer Catering GmbH ist bemüht, alle Artikel wie angeboten bzw. aufgelistet zur Verfügung zu stellen, behält sich jedoch Änderungen vor. Die Übernahme jeglichen Beschaffungsrisikos oder irgendwie gearteter Garantien ist nicht möglich. Abweichungen berechtigen den Auftraggeber nicht zu Preiskürzungen.
Mindestauftragswert
Bei Unterschreitung eines Mindestauftragswertes von € 1.000,00 netto pro Messe erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 29,00 netto.
Mengenänderungen/-anpassungen während der Messe
Die tägliche Belieferung erfolgt auf Grundlage des schriftlich erteilten Auftrags. Mengenänderungen/-anpassungen oder zusätzliche Bestellungen für den jeweils nächsten Messetag können bis spätestens 14.00 Uhr des Vortags telefonisch vorgenommen werden. Die Stürzer Catering GmbH versucht ihrerseits den Auftraggeber täglich bis längstens 14.00 Uhr telefonisch unter der verbindlich angegebenen Telefonnummer zu kontaktieren, um etwaige Änderungen zu besprechen. Sollte der Kontaktversuch der Stürzer Catering GmbH fruchtlos verlaufen, kommt am nächsten Messetag die im erteilten Auftrag festgelegte Menge zur Auslieferung und wird entsprechend verrechnet. Spätere Änderungswünsche können nicht oder nur bedingt berücksichtigt werden. Bei Sonderveranstaltungen (Pressekonferenzen, Standpartys usw.) verpflichtet sich der Auftraggeber, der Stürzer Catering GmbH die genaue Anzahl der Teilnehmer und die definitive Speisen- und Getränkeauswahl bis spätestens 12 Werktage vor der Veranstaltung verbindlich mitzuteilen. Diese Angaben gelten als garantierter Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt.
Mängel/Umtausch
Offensichtliche Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn die Beanstandung unverzüglich nach Erhalt der Ware erfolgt. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden. Der Umtausch falsch bestellter Ware ist nur bedingt bzw. bei Lebens- und Genussmitteln nicht möglich. Verdeckte Mängel an gelieferten Waren müssen der Stürzer Catering GmbH unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung, mitgeteilt werden. Für unsachgemäße Lagerung durch den Kunden übernimmt die Stürzer Catering GmbH keine Haftung.
Rückgabe von verunreinigtem Geschirr
Leihgeschirr ist aus Hygienegründen von Speiseresten, Servietten usw. zu befreien. Bei Nichtbeachtung wird ein Aufpreis von 30 % auf den Leihpreis erhoben.
Anlieferung/Abholung von Leergut
Sollte aufgrund von Betriebsstörungen in Betrieb oder Lager der Stürzer Catering GmbH oder deren Rohstofflieferanten durch Streik, Krieg, Wasser, Maschinenbruch, Energiemangel, Aussperrung oder andere unvorhergesehene Ereignisse oder durch Behinderung des Verkehrs, widrige Witterungsverhältnisse oder im Falle von die Lieferung behindernden behördlichen Maßnahmen, Verfügungen von hoher Hand oder sonstiger höherer Gewalt keine oder eine verspätete Lieferung erfolgen, bedeutet dies nicht automatisch eine Vertragsaufhebung. Keinesfalls ist der Auftraggeber berechtigt, Kürzungen des vereinbarten Kaufpreises vorzunehmen bzw. die Zahlung zu verweigern. Die Stürzer Catering GmbH wird von der Lieferverpflichtung frei, wenn sie an der Erfüllung ihrer Verpflichtung durch den Eintritt von vorgenannten unvorhersehbaren Umständen gehindert wird. Eine Lieferfahrt pro Messetag innerhalb unserer regulären Touren (Früh-Tour zwischen 8.00 und 9.00 Uhr, Mittags-Tour zwischen 11.00 und 12.00 Uhr) erfolgt kostenfrei. Für jede weitere Anfahrt während der regulären Touren werden € 25,00 zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Für Sonderfahrten außerhalb der Regeltouren fallen Kosten in Höhe von € 50,00 zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer an. Anlieferungen vor Messebeginn (Aufbauverpflegung) oder nach Messeende (Abbauverpflegung) sind kostenpflichtig und werden ebenfalls mit € 25,00 pro Fahrt zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer berechnet.
Die Abholung des Leerguts am letzten Messetag erfolgt nach Messeende gemäß der gültigen Einfahrtsbedingungen der Messe München GmbH.
Verlust oder Beschädigung von (Miet-)Gegenständen
Für angemietete bzw. zur Verfügung gestellte Gegenstände obliegt dem Mieter von der Übernahme bis zur Rückgabe die Sorgfaltspflicht. Bei Beschädigung oder Verlust durch Eigenverschulden des Mieters oder ihm zurechenbares Verschulden, insbesondere seiner Angestellten oder Gäste, werden die Kosten der Wiederbeschaffung bzw. der Reparatur dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Mieter ist verpflichtet, die Leihgegenstände auf eigene Kosten gegen Feuer- und Diebstahlgefahr ausreichend zu versichern. Künftige Rechte aus dem Versicherungsvertrag sowie etwaige Ersatzansprüche stehen der Stürzer Catering GmbH zu. Zur Sicherheit tritt der Mieter diese an die Stürzer Catering GmbH ab.
Fehlbedienung von Leihgeräten
Serviceeinsätze von Mitarbeitern der Stürzer Catering GmbH oder von dieser beauftragter Servicepartner, die durch Fehl- oder Falschbedienung sowie Verunreinigung/mangelhafte Reinigung von Leihgeräten durch den Mieter, insbesondere durch seine Angestellten oder Gäste, verursacht wurden, sind kostenpflichtig und werden zum gültigen Satz berechnet.
Stornierung
Erfolgt ein Vertragsrücktritt von Seiten des Veranstalters nach Auftragserteilung, berechnen wir für Personalleistungen eine Stornierungsgebühr von 100 %. Bei Stornierung von Speisen- und Getränkeleistungen, sowie Mietgegenständen ab 12 Werktage vor Veranstaltungsbeginn, wird die volle Auftragssumme fällig. Zusätzlich behalten wir uns vor, bei einer früheren Stornierung die bis dahin entstandenen Kosten in voller Höhe in Rechnung zu stellen. Dem Veranstalter bleibt es vorbehalten, der Stürzer GmbH einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Zahlungsmodalitäten
Die Rechnungslegung erfolgt nach der Veranstaltung. Die korrekte Rechnungsanschrift sowie alle für die Rechnungslegung relevanten Daten sind der Stürzer Catering GmbH verbindlich bei Auftragserteilung schriftlich mitzuteilen. Für jegliche Korrekturen der Rechnung, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 30,00 netto erhoben. Der Rechnungsbetrag wird zehn Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist die Stürzer Catering GmbH berechtigt, von da an Zinsen laut Gesetz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt. Ist die Rechnungsadresse außerhalb Deutschlands, wird eine Vorauszahlung in Höhe von 100 % des geschätzten Umsatzvolumens fällig. Der Anzahlungsbetrag muss spätestens 10 Werktage vor Messebeginn auf dem Konto der Stürzer Catering GmbH eingehen. Für Zahlungen aus dem Nicht-EU Ausland erheben wir eine Gebühr in Höhe von 1,5 % der Rechnungssumme, mindestens jedoch € 35,00 netto. Bei allen Aufträgen behält sich die Stürzer Catering GmbH das Eigentumsrecht an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Änderungen oder Ergänzungen sowie die Aufhebung auch nur einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Schriftform. Dasselbe gilt im Hinblick auf dieses Schriftformerfordernis.
Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Gerichtsstand und Erfüllungsort
Für das Vertragsverhältnis gilt das deutsche Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, wenn der Vertragspartner Vollkaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, für beide Teile München. Mit Auftragserteilung werden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil anerkannt.
Stand: Juni 2021 - Die bisherigen AGB sind ungültig! (Änderungen, Irrtümer, Satz- und Druckfehler vorbehalten)